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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen RE Webdesign und seinen B2B-Kunden über Webdesign-, Webentwicklungs- und damit verbundene Leistungen.

Stand: Mai 2026

Anbieter
Name
Amjad Al Haideri
Geschäftsbezeichnung
RE Webdesign
Anschrift
Kulmbacher Straße 12, 95445 Bayreuth, Deutschland
USt-IdNr./Steuernummer
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG

Die nachstehenden AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Die jeweils aktuelle Fassung wird Ihnen bei Vertragsschluss separat als PDF übermittelt.

§ 1 Geltungsbereich · Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen RE Webdesign, Inhaber Amjad Al Haideri („Auftragnehmer“), und seinen Kunden („Auftraggeber“) über die Erbringung von Webdesign-, Webentwicklungs- und damit verbundenen Dienstleistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass auf sie in jedem Einzelfall erneut hingewiesen werden muss.

§ 2 Vertragsgegenstand · Vertragsschluss

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung einer Website oder die Erbringung damit verbundener Leistungen (Konzeption, Design, Entwicklung, Inhaltsintegration, Suchmaschinen-Grundlagen, optional Mehrsprachigkeit) entsprechend dem im jeweiligen Einzelvertrag oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungspaket.

(2) Die Pakete stehen wie folgt zur Verfügung (Endpreise, bei Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ohne USt-Ausweis, andernfalls zzgl. gesetzlicher USt):

  • Starter: 499 €
  • Business: 899 €
  • E-Commerce: 1.499 €
  • Mehrsprachigkeit (zwei Sprachen): Aufschlag in Höhe von 30 % des gewählten Paketpreises. Bei drei oder mehr Sprachen erfolgt ein individuelles Angebot.
  • Betreuung (separater Dauerschuldvertrag, freiwillig): 49 € pro Monat. Inhalte gemäß § 3 Abs. 4.

§ 2 Vertragsschluss (Fortsetzung)

(3) Angebote und Preisauskünfte des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

(4) Der Vertrag kommt zustande durch a) Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform (E-Mail genügt) oder b) Eingang der gemäß § 6 vereinbarten Anzahlung beim Auftragnehmer, je nachdem, was zuerst eintritt.

(5) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. Dies gilt nicht für Individualabreden im Sinne des § 305b BGB.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung in Verbindung mit der Paketbeschreibung. Maßgeblich ist die im Einzelvertrag fixierte Leistungsbeschreibung.

(2) Im Lieferumfang aller Pakete enthalten sind, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist:

  • Responsives Design (Mobil- und Desktop-Optimierung)
  • SSL-Verschlüsselung (technische Einrichtung)
  • Suchmaschinen-Grundlagen (Meta-Tags, semantisches HTML, Sitemap, Robots-Datei)
  • Übergabe einer Test-URL zur Abnahme
  • Zwei Korrekturrunden nach Übergabe der Test-URL; weitere Änderungswünsche werden gemäß § 4 Abs. 5 nach Aufwand abgerechnet

§ 3 Leistungsumfang (Fortsetzung)

(3) Sofern Mehrsprachigkeit beauftragt wurde, umfasst dies die technische Einrichtung (Sprach-Routing, hreflang) sowie die Übernahme der vom Auftraggeber gelieferten übersetzten Texte. Die Erstellung von Übersetzungen durch den Auftragnehmer ist nicht Bestandteil und bedarf gesonderter Vereinbarung.

(4) Optionaler Betreuungsvertrag (49 € pro Monat): Soweit der Auftraggeber den Betreuungsvertrag beauftragt, umfasst dieser:

  • Domain-Verwaltung (Registrierung erfolgt auf Namen des Auftraggebers; der Auftragnehmer verwaltet sie technisch)
  • Hosting der Website auf einem vom Auftragnehmer gewählten Provider
  • SSL-Zertifikate (Erneuerung)
  • Technische Updates
  • Inhaltliche Änderungen im üblichen, geringen Umfang (Richtwert: bis zu 60 Minuten Aufwand pro Monat)
  • Erreichbarkeit für Support-Anfragen per E-Mail oder WhatsApp werktags innerhalb von 24 Stunden

§ 3 Leistungsumfang (Schluss)

Der Betreuungsvertrag ist monatlich kündbar mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform. Bei Beendigung der Betreuung erhält der Auftraggeber den Auth-Code zur Domain-Übertragung sowie eine Export-Sicherung der Website.

(5) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart: Übersetzungsleistungen, juristische Texte (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB des Auftraggebers), Bild- und Videoproduktion, Texterstellung über die im Paket angegebenen Umfänge hinaus, Werbekampagnen, Suchmaschinenoptimierung jenseits der technischen Grundlagen sowie kostenpflichtige Lizenzen Dritter (Fonts, Bildmaterial, Plug-ins, kostenpflichtige APIs).

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Leistung sorgfältig ausgewählter Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Vertraglicher Ansprechpartner des Auftraggebers bleibt der Auftragnehmer.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers · Zusatzleistungen

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Inhalte, Materialien, Zugänge und Informationen (Logos, Bilder, Texte, Markenfarben, vorhandene Branding-Guidelines, Zugang zu Domain und ggf. Bestandshosting) innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsschluss in einem üblichen, digital weiterverarbeitbaren Format bereitzustellen.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher und sichert dem Auftragnehmer zu, dass das bereitgestellte Material frei von Rechten Dritter ist oder dass alle erforderlichen Nutzungsrechte ordnungsgemäß eingeholt wurden. Dies betrifft insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechte. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen rechtswidriger Inhalte des bereitgestellten Materials gegen den Auftragnehmer erhoben werden, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.

(3) Feedback und Freigaben des Auftraggebers (Designentwürfe, Test-URL) sind innerhalb von fünf Werktagen nach Vorlage in Textform zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine konkret begründete Rückmeldung, gilt der jeweilige Stand als freigegeben.

(4) Verzögert sich die Leistungserbringung wegen unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, so verlängern sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist (in der Regel bis zu fünf Werktage). Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt von der Verzögerung unberührt; § 642 BGB bleibt unberührt.

(5) Zusatzleistungen (Änderungswünsche jenseits der zwei inkludierten Korrekturrunden, nachträgliche Erweiterungen, von der ursprünglichen Spezifikation abweichende Anforderungen) werden nach Aufwand zu einem Stundensatz von 80 € netto pro angefangene halbe Stunde abgerechnet (bei Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung als Endpreis). Zusatzleistungen werden vor Ausführung in Textform angeboten und bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber in Textform.

(6) Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Mitwirkungsleistungen trotz schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung von mindestens 14 Kalendertagen nicht bereit, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 5 Liefer- und Leistungszeiten

(1) Liefertermine oder -fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, sind ausschließlich unverbindliche Richtangaben. Die im Marketing oder im Angebot des Auftragnehmers angegebene Lieferzeit („meist zwei bis drei Wochen“) stellt eine solche unverbindliche Richtgröße dar.

(2) Verbindliche Liefertermine müssen ausdrücklich in Textform als solche gekennzeichnet sein. Sie beginnen frühestens mit dem Eingang der gemäß § 6 vereinbarten Anzahlung und der vollständigen Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers nach § 4 Abs. 1.

(3) Der Auftragnehmer haftet bei Überschreitung unverbindlicher Lieferzeiten nicht für daraus entstehende Schäden des Auftraggebers; § 10 (Haftung) bleibt unberührt.

(4) Ereignisse höherer Gewalt im Sinne von § 15 verlängern verbindliche Liefertermine um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

§ 6 Vergütung · Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im Einzelvertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Festpreis-Vergütung. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern der Auftragnehmer der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG unterliegt, als Endpreise ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Unterliegt der Auftragnehmer der Regelbesteuerung, kommt zu allen Preisen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

(2) Die Vergütung wird nach folgendem 50/50-Modell fällig: a) 50 % bei Vertragsschluss („Anzahlung“), Zahlung über einen vom Auftragnehmer bereitgestellten Zahlungslink (Stripe). Über den Stripe-Link stehen verschiedene Zahlungsarten zur Wahl (insbesondere Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung sowie weitere von Stripe angebotene Methoden). Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ist alternativ eine klassische SEPA-Banküberweisung auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers möglich; in diesem Fall verlängert sich die Zahlungsfrist auf bis zu sieben Werktage ab Vertragsschluss. Der Projektstart erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung. b) 50 % vor Live-Schaltung („Restzahlung“), Zahlung über Stripe-Link oder — auf Wunsch — per klassischer SEPA-Banküberweisung (Zahlungsfrist bis zu sieben Werktage ab Abnahme). Vor Übergabe der Website an die produktive Domain bzw. Aushändigung der Zugangsdaten und Quellcode-Übergabe muss die Restzahlung vollständig eingegangen sein.

(3) Betreuungsentgelte (49 € pro Monat) werden monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift oder Stripe-Abonnement abgerechnet.

(4) Rechnungen sind, soweit kein Stripe-Link verwendet wird, innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet (§ 286 Abs. 3 BGB). Im Verzugsfall schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 €. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(6) Die Anzahlung verbleibt auch im Falle einer einseitigen Kündigung durch den Auftraggeber gemäß § 648 BGB als Aufwandsentschädigung beim Auftragnehmer, soweit der Auftragnehmer bereits mit der Leistungserbringung begonnen hat oder Vorbereitungshandlungen vorgenommen hat. § 14 bleibt unberührt.

(7) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Das Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht zudem nur, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Abnahme

(1) Mit Übergabe der Test-URL fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auf. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die abnahmefähige Leistung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übergabe der Test-URL bzw. der entsprechenden Abnahmeaufforderung in Textform abzunehmen oder begründet die Abnahme unter konkreter Bezeichnung der gerügten Mängel zu verweigern.

(2) Erfolgt innerhalb der Frist nach Absatz 1 weder eine Abnahmeerklärung noch eine Mängelrüge in Textform, gilt das Werk als abgenommen.

(3) Eine Nutzung der Website durch den Auftraggeber im produktiven Betrieb (z. B. produktive Live-Schaltung, Verbreitung der Test-URL an Endkunden, geschäftlicher Einsatz) gilt unwiderruflich als Abnahme.

(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Nutzungsrechte · Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Rechte am Werk, einschließlich Quellcode, Entwürfen, Konzepten und Zwischenständen, ausschließlich beim Auftragnehmer (Eigentumsvorbehalt am Werk). Der Auftraggeber erhält bis dahin lediglich ein widerrufliches Recht zur internen Testnutzung der Test-URL.

(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den im Rahmen des Vertrages erstellten und übergebenen Arbeitsergebnissen (Website-Code, Design, Texte soweit vom Auftragnehmer verfasst, Bildbearbeitungen) ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.

(3) Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt nicht im Hinblick auf: a) eingesetzte Open-Source-Bibliotheken, Frameworks und sonstige Komponenten Dritter; für diese gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen (z. B. MIT, Apache 2.0). Eine Liste der eingesetzten Komponenten wird dem Auftraggeber auf Anfrage übergeben. b) vom Auftragnehmer in mehreren Projekten eingesetzte allgemeine Werkzeuge, Code-Bausteine und Methodik. Der Auftragnehmer ist berechtigt, solche generischen Bausteine in anderen Projekten weiter zu verwenden. c) vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (Logos, Bilder, Texte); die hieran bestehenden Rechte verbleiben beim Auftraggeber.

(4) Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte oder eine Unterlizenzierung im Sinne des Absatzes 2 entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, etwaige Lizenzbedingungen Dritter nach Absatz 3 lit. a einzuhalten.

(5) Quellcode-Übergabe: Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber den Quellcode der Website (z. B. als ZIP-Archiv oder Zugang zu einem Git-Repository). Eine Pflicht zur weiteren Pflege oder Weiterentwicklung des Quellcodes durch den Auftragnehmer besteht nur bei Abschluss eines Betreuungsvertrages.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass das Werk bei Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Maßstab für die Beschaffenheit ist der Einzelvertrag bzw. die Auftragsbestätigung in Verbindung mit der Paketbeschreibung.

(2) Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung nach Wahl des Auftragnehmers). Der Auftragnehmer hat das Recht auf mindestens zwei Nacherfüllungsversuche.

(3) Schlagen die Nacherfüllungsversuche fehl, ist der Auftraggeber zur Minderung oder zum Rücktritt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 10.

(4) Die Gewährleistungsfrist für die Werkleistung beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; insoweit gilt die gesetzliche Frist.

(5) Mängelrügen sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter konkreter Beschreibung des Mangels (Schritte zur Reproduktion, betroffene URLs, verwendete Geräte und Browser) zu erheben. Versäumt der Auftraggeber die unverzügliche Rüge offener Mängel, gilt das Werk insoweit als genehmigt (§ 377 HGB findet entsprechende Anwendung).

(6) Keine Mängel liegen vor bei: a) Inkompatibilitäten mit Browsern, die zum Zeitpunkt der Abnahme einen Marktanteil von weniger als ein Prozent (gemäß StatCounter o. ä. Quelle) aufweisen; b) Funktionseinschränkungen, die auf einer Änderung der Browser-, Server- oder Drittsoftware-Umgebung nach Abnahme beruhen; c) Inhalten, die der Auftraggeber selbst nach Übergabe geändert oder eingefügt hat; d) Wünschen des Auftraggebers, die über die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hinausgehen.

(7) Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie übernimmt der Auftragnehmer nur, soweit eine solche ausdrücklich in Textform zugesagt ist.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; b) für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; d) im Umfang einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; sie beträgt höchstens den vereinbarten Auftragswert des betroffenen Einzelauftrages.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden Dritter, soweit nicht ein Fall des Absatzes 1 vorliegt.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für: a) Datenverluste, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, in angemessenen Zeitabständen Datensicherungen durchzuführen und so sicherzustellen, dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können; b) Ausfälle, Störungen oder Beschränkungen, die auf Diensten Dritter (Hosting-Provider, Domain-Registrar, Zahlungsdienstleister, E-Mail-Dienste, externe APIs) beruhen, sofern der Auftragnehmer den Drittanbieter mit der branchenüblichen Sorgfalt ausgewählt hat; c) Inhalte, die der Auftraggeber selbst eingestellt, verändert oder freigegeben hat; d) Rechtsverletzungen durch vom Auftraggeber bereitgestelltes Material; e) Suchmaschinen-Platzierungen, Reichweite, Conversion-Quoten oder andere marktabhängige Ergebnisse.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers.

§ 11 Datenschutz

(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Der Umgang mit personenbezogenen Daten der Besucher des Auftraggebers richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Auftraggebers; deren Erstellung obliegt dem Auftraggeber und wird vom Auftragnehmer geschuldet nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung — insbesondere im Rahmen der Betreuung nach § 3 Abs. 4 oder bei Zugriff auf Backend, Datenbanken oder Kundendaten des Auftraggebers — personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag über die Verarbeitung im Auftrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der vom Auftragnehmer bereitgestellte AVV ist als Anlage erhältlich und Bestandteil dieser AGB, sobald die Parteien ihn in Textform vereinbaren.

(4) Hinsichtlich der eigenen Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers (Vertragsanbahnung, -abwicklung, Rechnungslegung) verweist der Auftragnehmer auf seine Datenschutzerklärung unter re-webdesign.com/datenschutz.

§ 12 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten, nicht offenkundigen geschäftlichen, technischen oder personenbezogenen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertrages sowie für zwei Jahre nach Vertragsbeendigung.

(3) Die Geheimhaltungspflicht entfällt für Informationen, die a) der empfangenden Partei bereits vor Mitteilung nachweislich bekannt waren; b) ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden; c) der empfangenden Partei nachweislich von dritter Seite ohne Geheimhaltungsverpflichtung zur Verfügung gestellt wurden; d) aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen; in diesem Fall informiert die empfangende Partei die andere Partei vorab, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer sind zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.

§ 13 Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen unter Nennung des Auftraggebers (Name, Marke, Logo, Branche, kurze Projektbeschreibung, Screenshots der Website, Link zur Website) als Referenz zu nutzen und zu veröffentlichen, insbesondere auf seiner eigenen Website, in seinem Portfolio sowie im Rahmen des direkten Akquise-Marketings (z. B. E-Mail, soziale Netzwerke, Print-Materialien).

(2) Der Auftraggeber kann der Referenznutzung innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Abnahme der Website in Textform widersprechen. Ein nach Ablauf der Frist erklärter Widerspruch wirkt nur für die Zukunft; bereits veröffentlichte Referenzen darf der Auftragnehmer in dem zum Zeitpunkt des Widerspruchs vorhandenen Umfang weiter nutzen.

(3) Unabhängig vom Recht zur Referenznutzung ist es dem Auftragnehmer gestattet, im Footer der Website einen dezenten Verweis auf seine Urheberschaft in Form eines Hinweises mit Verlinkung (z. B. „Webdesign by RE Webdesign“) einzubinden. Der Auftraggeber kann dies durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform ausschließen; in diesem Fall fällt ein einmaliger Aufschlag in Höhe von 10 % der Paketvergütung an.

§ 14 Laufzeit · Kündigung

(1) Der Werkvertrag endet mit Abnahme der Leistung und vollständiger Bezahlung der Vergütung.

(2) Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung des Werkvertrages nach § 648 BGB bleibt unberührt. Im Falle einer solchen Kündigung steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung zu; ersparte Aufwendungen werden in Höhe von 30 % der Restvergütung pauschaliert, sofern der Auftragnehmer nicht eine geringere und der Auftraggeber nicht eine höhere Ersparnis nachweist. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Vergütung angerechnet.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor bei: a) Zahlungsverzug des Auftraggebers mit der Anzahlung oder der Restzahlung trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung von mindestens 14 Kalendertagen; b) Verstoß des Auftraggebers gegen Mitwirkungspflichten nach § 4 trotz schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung von mindestens 14 Kalendertagen; c) Verlangen rechtswidriger Inhalte; d) Insolvenz oder vergleichbarer Vermögensverfall des Auftraggebers.

(4) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund verbleibt die Anzahlung als Aufwandsentschädigung beim Auftragnehmer; § 6 Abs. 6 gilt entsprechend.

(5) Der Betreuungsvertrag (§ 3 Abs. 4) ist ein Dauerschuldverhältnis und kann monatlich mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

§ 15 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Pandemien und behördliche Maßnahmen im Zusammenhang damit, terroristische Angriffe, Streik (auch in den Betrieben Dritter), längerer Ausfall von Internet- oder Stromversorgung, Cyberangriffe auf Dritte (z. B. Hosting-Provider).

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Hindernisses. Vereinbarte Termine verlängern sich um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

(3) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate ununterbrochen an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall anteilig vergütet.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag — einschließlich Streitigkeiten über Bestehen und Wirksamkeit des Vertrages — ist Bayreuth (Sitz des Auftragnehmers). Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist Bayreuth.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textform-Erfordernisses. Individuelle Vertragsabreden bleiben hiervon unberührt (§ 305b BGB).

(5) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesen AGB.

(6) Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber Rechnungen, Mahnungen und sonstige geschäftliche Erklärungen ausschließlich in elektronischer Form (E-Mail) zukommen lässt.